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Parkordnung für Besucher der Fränkischen Glitzerwelt

MIT DEM BETRETEN DES GELÄNDES DER FRÄNKISCHEN GLITZERWELT
VERPFLICHTEN SIE SICH ZUR EINHALTUNG UNSERER PARKORDNUNG.

Die Helle Freude. Herzlich willkommen im Seezentrum Wald am Altmühlsee im Fränkischen Seenland und der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch, bitten Sie um Rücksichtnahme und Vorsicht beim Betreten unserer Veranstaltung. Das bedeutet vor allem, Verantwortung für sich selbst und für andere zu zeigen und die Regeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Darüber hinaus bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln sorgfältig zu beachten.

„Veranstalter“ gemeint im Folgenden jeweils die FRÄNKISCHE GLITZERWELT GmbH, Am Hirtenfeld 34, 91522 Ansbach.

AUFGRUND DER MOMENTANEN COVID-19-SITUATION BITTEN WIR SIE, DIE REGELN UND DIE COVID-19-ANWEISUNGEN BESONDERS SORGFÄLTIG ZU LESEN.

 

GÄSTEVERANTWORTUNG

Auch wenn wir die geltenden Vorschriften einhalten, erwarten und schätzen wir, dass die Gäste ein gutes Urteilsvermögen haben und verantwortungsbewusst handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit (und die der Personen in ihrer Obhut) zu schützen. Sie müssen nicht nur für Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich handeln, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit der Personen in Ihrer Umgebung.

Gäste müssen alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen LESEN UND ERFÜLLEN und die Freizeiteinrichtungen und -geräte ordnungsgemäß nutzen. Gäste, die sich nicht daranhalten, können ohne Rückerstattung ihres Eintrittstickets vom Gelände verwiesen werden. Bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien, welche ggf. an den Attraktionen/Exponaten/Iglu Zelten ausgehängt sind.

Jeder Gast verpflichtet sich zu einem zivilen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Gästen und allen
Mitarbeitern. Bitte gehen Sie respektvoll mit den Attraktionen/Exponaten und Ausstellungsobjekten, den Besuchern, dem Personal und der Natur um.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR ATTRAKTIONEN

Schätzen Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten ein, BEVOR Sie oder in Ihrer Obhut befindliche Begleitpersonen -insbesondere Minderjährige- Veranstaltungselemente auf dem Gelände aktiv nutzen.

NEHMEN SIE AN KEINER AKTIVITÄT ODER ATTRAKTION TEIL, WENN SIE UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL, DROGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB LEGALE MEDIKAMENTE ODER ILLEGALEN SUBSTANZEN) ODER ANDEREN SUBSTANZEN STEHEN, DIE IHRE GESUNDHEIT, IHRE SINNE, IHRE GEISTIGE WACHSAMKEIT, IHRE REFLEXE UND/ODER IHRE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN

 

COVID-19 REGELN

  • Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns immer höchste Priorität. Es ist unser Ziel, dass Sie sich bei Ihrem Besuch bei uns trotz COVID-19 sicher und wohl fühlen. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über Ihre Pflichten als Besucher, bevor Sie in die FRÄNKISCHE GLITZERWELT kommen.
  • Die Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen im Allgemeinen – und von COVID-19-bezogenen Maßnahmen im Besonderen – kann dazu führen, dass Ihnen der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert wird oder Sie aufgefordert werden, das Areal zu verlassen.
  • Um die Vorschriften und Empfehlungen des öffentlichen Gesundheitswesens einzuhalten und um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, müssen ggf. einige Bereiche und Einrichtungen leider ganz oder teilweise geschlossen bleiben. Informieren Sie sich bitte vor dem Kauf Ihrer Eintrittskarten über diese Schließungen von Einrichtungen auf unserem Gelände.
  • Informieren Sie sich immer im Voraus über die betrieblichen Änderungen der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT und die geschlossenen Bereiche, da hierfür keine Rückerstattungen gewährt werden.

 

ALLGEMEINE BETRIEBSREGELN

Regeln und Voraussetzungen des Zugangs und der Nutzung

  • Die Kapazität für das Gelände und die seiner Einrichtungen sind begrenzt. Die Kapazität für die Veranstaltung kann aufgrund der COVID-19-Situation weiter eingeschränkt sein. Bitte prüfen Sie die begrenzte Kapazität, bevor Sie in die FRÄNKISCHE GLITZERWELT kommen.
  • Hunde dürfen mitgebracht werden, wenn sie an der Leine gehalten werden. Im Interesse aller Besucher ist durch den Hundebesitzer ein Hygieneset mitzuführen. Hunde müssen stets beaufsichtigt werden. In den Attraktionen und in den Iglu-Zelten sind keine Hunde zugelassen. Gefährliche Hunde dürfen aus Rücksichtnahme auf andere Besucher nicht mitgeführt werden (z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier oder Bullterrier).
  • Andere Haustiere/Tiere sind im Park ebenfalls nicht erlaubt. Bitte lassen Sie keine Tiere in Ihrem Fahrzeug zurück!
  • Ihre Zugangsberechtigung zum Gelände erlischt, sobald Sie das Gelände verlassen. Wenn Sie das Gelände vorübergehend verlassen möchten, müssen Sie unser Personal vor dem Verlassen informieren, da Sie sich ordnungsgemäß -mit einem Ausweisstempel oder einem anderen vom Park festgelegten Identifikationsmittel ausweisen müssen, um das Gelände wieder betreten zu können. Ein erneuter Zutritt am selben Tag ist nur mit diesem Identifikationsmittel möglich. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.
  • Auf dem Gelände und den offiziell ausgewiesenen Parkflächen der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT, sowie auf den Flächen vor den Eingängen ist es nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters Werbung zu betreiben oder Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Auszählungen.
  • Die auf dem Gelände installierten Sitzmöglichkeiten sind ausschließlich für Kunden bestimmt, die Essen oder Getränke in einer der Essensverkaufsstellen gekauft haben.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

  • Das Rauchen ist in den Gebäuden (Iglu-Zelten) und insbesondere in den Attraktionen und in den Kinderbereichen des Parks nicht gestattet. Das Gleiche gilt auch in den Wartebereichen. Die Brandschutzordnung auf dem Gelände ist strikt einzuhalten. Das Entzünden von Feuer, das Anzünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Grillen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen Wege benutzen.
  • Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT nicht gestattet.
  • Die Verwendung von ferngesteuerten Flugzeugen und Drohnen ist auf dem gesamten Gelände, einschließlich Parkplätzen nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des Personals, insbesondere hinsichtlich der Benutzung der einzelnen Attraktionen, ist in Ihrem eigenen Interesse unbedingt Folge zu leisten.
  • Es ist verboten, absichtlich Lärm zu machen oder tragbare Radios, Kassettenrekorder und ähnliche Geräte zu betreiben.
  • Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste ist das Skateboarden, Rollerbladen und die Benutzung von Rollern aller Art, Fahrrädern, Skates und Pedelecs auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  • Schwimmen und Baden im Gewässer sind nicht gestattet.
  • Aus Sicherheitsgründen und um die Einhaltung der oben aufgeführten Sicherheitsstandards zu überprüfen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, ordnungsgemäß autorisiertem Personal die Kontrolle von Rucksäcken, Handtaschen, Beuteln oder ähnlichen Gegenständen unter den Umständen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu gestatten.

 

TICKET- UND VOUCHER-REGELN

  • Das Gelände der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT kann nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
  • Die Eintrittskarte zur FRÄNKISCHEN GLITZERWELT berechtigt Sie zur kostenlosen und beliebig häufigen Nutzung aller Attraktionen (außer denen, die vorübergehend geschlossen sein können) während der Öffnungszeiten der Veranstaltung und gemäß der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen.
  • Sollten einzelne Attraktionen aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, eingeschränkte Sicht, Gewitter, COVID-19) nicht nutzbar sein oder nicht stattfinden, hat der Besucher keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises.
    Gleiches gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertiggestellt sind oder einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen.

 

NUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN

  • Aus Sicherheits- und Höflichkeitsgründen ist das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen im gesamten Park vorgeschrieben. Die in der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT betriebenen Einrichtungen werden Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die in Text- oder Bildform ggf. außerhalb der einzelnen Einrichtungen angebracht sind, müssen von allen Benutzern vor der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen gelesen und unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus ist den spezifischen Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
  • Für manche Einrichtungen und Attraktionen können besondere Vorschriften hinsichtlich der notwendigen Körpergröße, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung der Benutzer gelten. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und dem TÜV vorgegeben; sie gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen und Schwangere. Bitte beachten Sie, dass bei Gästen mit Behinderungen, die diese Grundvoraussetzungen erfüllen können, diese Gäste bzw. die sie betreuende Person dennoch eigenständig entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist.
  • Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, ist es erforderlich, eine Attraktion nach der Benutzung zu verlassen und am Eingang wieder zu betreten.
  • Wenn Sie die Bedienungs- oder Betriebsanleitung oder die Anweisungen des Personals wissentlich missachten, kann das Personal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Schadensersatzanspruch für Sie entsteht. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie versuchen, sich vorzudrängeln.
  • Sie haften für alle Schäden, die aus der schuldhaften Missachtung der Benutzungsordnung resultieren oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Handlungen verursacht werden.

 

RECHT AUF ZUTRITTSVERWEIGERUNG

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen die Ordnung und Regeln der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Gelände angetroffen werden, zum entschädigungslosen Verlassen des Parks aufzufordern und ggf. ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.

Wer andere Personen belästigt, die Einrichtungen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung benutzt oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet, kann zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes gezwungen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes, auch nicht teilweise.

Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu seinen Einrichtungen zu verweigern oder sie von dort zu verweisen:

  • Missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten oder Vouchern
  • Vandalismus oder sonstige schuldhafte Beschädigung der oder des persönlichen Eigentums der Mitarbeiter des Parks.
  • Verhalten, das andere Besucher belästigt oder deren Vergnügen ernsthaft beeinträchtigt.
  • Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere wenn diese die in den vorangegangenen Absätzen beschriebenen Verhaltensweisen zeigen.
  • Konsumieren, Verkaufen oder Verteilen von Drogen oder Betäubungsmitteln innerhalb des Parkgeländes. Zuwiderhandelnde werden sofort des Parks verwiesen und den Behörden gemeldet.
  • Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, die während der COVID-19-Pandemie auferlegt wurden.

FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

  • Ihre Filmaufnahmen in der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT sind für den privaten Gebrauch im Rahmen des KunstUrhG zulässig, d. h. sie bedürfen ggf. der Einwilligung der gefilmten/fotografierten Person. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Attraktionen für kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
  • Aus Sicherheitsgründen können Bild- und Tonaufnahmen für private Zwecke vorübergehend untersagt werden.
  • Auf der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT werden zeitweise Film- oder Webcam-Aufnahmen und Fotos von Dritten gemacht. Die Bereiche und Attraktionen sind, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen gemachte Aufnahmen öffentlich verwertet oder per Webcam im Internet ausgestrahlt werden; alternativ können Sie den Fotografen / das Filmteam informieren. Tun Sie dies nicht, gehen wir davon aus, dass eine solche Nutzung honorarfrei gestattet wird.
  • Aus Sicherheitsgründen werden unsere Attraktionen und der Park per Kamera und Videoaufzeichnung überwacht.

 

HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

Wir haften nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FRÄNKISCHE GLITZERWELT GmbH (Veranstalter) beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verletzt, haften wir nicht für unvorhersehbare oder untypische Schäden.

 

FÜR FOLGENDE SITUATIONEN UND SCHÄDEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG:

  • Wenn Sie einige unserer Attraktionen benutzen, können Sie komplett nass werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die einen Wasserschaden oder andere Schäden erleiden könnten (z. B. Fotoapparate, Videokameras usw.). Kleidung, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar gemacht oder beschädigt wird, sowie Fotoapparate, Videokameras etc. können nicht entschädigt werden.
  • Für abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere für Gegenstände, die während der Benutzung einer Attraktion verloren gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung.
  • Für an Attraktionen oder Einrichtungen abgelegte Gegenstände.

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

SCHADENSMELDUNGEN

  • Alle Einrichtungen und Attraktionen der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT werden sorgfältig gewartet und überwacht. Wenn Sie ohne Ihr alleiniges eigenes Verschulden einen Schaden erleiden (einschließlich Sach-, Personen- und sonstiger Schäden), müssen Sie den Schaden vor Verlassen des Geländes der Gästeinformation melden. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein Vorfall möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schaden führen könnte.
  • Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach dem Verlassen des Geländes durch die betreffende Person erfolgt.

 

AUFSICHTSPFLICHT

Wir weisen alle Eltern und Betreuer von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

DIEBSTAHL

Bei jedem Diebstahl im Park wird das Personal, die Polizei und/oder der Sicherheitsdienst benachrichtigen.

 

WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN / DAUERKARTEN

Um den Weiterverkauf von Eintrittskarten (hierzu zählen auch Rabattcoupons, Dauerkarten, Freikarten und Voucher aller Art für Speisen und Getränke) und den Missbrauch von Dauerkarten zu verhindern, ist dem Erwerber folgendes nicht gestattet:

  • Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Erwerber selbst gezahlten Erwerbspreis zu verkaufen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
  • Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern;
  • Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitality Angeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu verwenden;
  • Eintrittskarten auf Internet-Auktionsseiten oder anderen Internet-Plattformen zum Verkauf anzubieten, sei es persönlich oder durch Dritte;
  • Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, weiterzugeben,
  • Dauerkarten an Dritte weiterzugeben oder Dritten schuldhaft zu ermöglichen, Dauerkarten in sonstiger Weise zu missbrauchen.

Der Veranstalter ist berechtigt, von Personen, die Eintrittskarten und/oder Dauerkarten unter schuldhaftem Verstoß gegen diese Bestimmungen weitergeben und/oder anbieten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € je Verstoß zu verlangen. Die Anzahl der Verstöße richtet sich nach der Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder genutzten Eintrittskarten und/oder Dauerkarten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verbote verlieren die Eintrittskarten und Dauerkarten ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch der FRÄNKISCHEN GLITZERWELT. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen haben, den Kauf von Eintrittskarten und Dauerkarten zukünftig zu verweigern und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Schade...

Die Fränkische Glitzerwelt fällt in der Saison 2023/24 leider aus !

Wenn Ihr gern dieses Jahr eine Glitzerwelt besuchen möchtet, dann
heißt Euch die THÜRINGER GLITZERWELT herzlich Willkommen.

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